- Wahlvermächtnis
Wahlvermächtnis, ein Vermächtnis, bei welchem es von einer zu treffenden Wahl abhängt, was der Bedachte erhält (Bürgerl. Gesetzb. § 2154).
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Wahlvermächtnis, ein Vermächtnis, bei welchem es von einer zu treffenden Wahl abhängt, was der Bedachte erhält (Bürgerl. Gesetzb. § 2154).
http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.
Wahlvermächtnis — (Alternativvermächtnis, Optio legata), ein Vermächtnis oder Legat, das jemand ut der Art zugewendet wird, daß nur die eine oder die andre von mehreren Leistungen zugunsten des Vermächtnisnehmers erfolgen soll (Bürgerliches Gesetzbuch, § 2154).… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Vermächtnis — (Legatum, Fideikommiß, s. d.), jede Verfügung von Todes wegen, durch die der Erblasser jemandem (Vermächtnisnehmer) auf Kosten der Erbschaft oder eines andern Vermächtnisses einen Vermögensvorteil zuwendet, ohne ihn als Erben einzusetzen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Alternativvermächtnis — Alternativvermächtnis, s. Wahlvermächtnis … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Optio legata — (lat.), vermachte Wahl, Wahlvermächtnis … Meyers Großes Konversations-Lexikon